Nahrungsmittelallergien sind lästig und schränken die Lebensqualität ein. Im Extremfall können sie sogar zu einem lebensbedrohenden allergischen Schock führen.
Rund 7% der Deutschen leiden unter Nahrungsmittelallergien und müssen sich darauf verlassen können, was sie essen.
Ein weiterer Schritt in eine verlässliche Lebensmitteldeklaration wurde jetzt durch die seit dem 25. November 2005 in Kraft getretene "Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" getan, die europaweit die Allergenkennzeichnung neu regelt.
Die neue Richtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet Lebensmittelhersteller folgende allergieauslösende Zutaten zu kennzeichen, unabhängig davon, ob ihr Anteil groß ist oder ob sie nur in Spuren vorkommen:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch, einschließlich Laktose
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10mg/kg oder 10 mg/l
Diese zwölf Lebensmittel(gruppen) lösen in Europa am häufigsten Nahrungsmittelallergien aus. 90% aller Lebensmittelallergiker reagieren auf mindstens eins dieser Lebensmittel.
Die allergenen Lebensmittel müssen deutlich deklariert sein und dürfen sich nicht mehr hinter Zusatzstoffen oer Sammelbezeichnungen verstecken:
Allgemeine Bezeichnungen wie "Pflanzliches Öl" sind nicht mehr erlaubt und müssen spezifiziert werden wie "Pflanzliches Öl aus Erdnuss".
Beim Lecithin in der Schokolade muss angegeben werden, ob es aus Ei oder Soja hergestellt wurde.
Bei Gewürzmischungen muss angegeben werden, ob sie Sellerie enthalten
Auch Bestandteile von alkoholischen Getränken werden kennzeichnungspflichtig, zum Beispiel Sulfite, die in Wein und Bier oft als Konservierungsmittel eingesetzt werden.
Der Hinweis auf allergen Zutaten kann auf dem Etikett an unterschiedlichen Stellen auftauchen:
im Namen des Produkts (z.B. Milchschokolade)
in der Zutatenliste
als zusätzlicher Hinweis (z.B. bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste wie Wein: enthält Sulfit)
Auch für Allergiker, die nicht auf eins der zwölf Hauptallergene reagieren wird das Leben leichter, weil jetzt alle Einzelbestandteile von zusammengesetzten Zutaten angegeben werden müssen, zum Beispiel:
Fruchtzubereitung (im Fruchtjoghurt)
Füllung von Teigtaschen
Schokocreme im Keks
Nur bei fünf Lebensmittelgruppen kann die Auschlüsselung entfallen, aber nur wenn ihr Anteil weniger als zwei Prozent eines Produktes ausmacht und sie keins der zwölf Hauptallergene enthalten. Das sind Kräuter- und Gewürzmischungen, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Fruchtsäfte, Fruchtnektar und Jodsalz.
Gewürzallergiker, die auf Pfeffer oder Paprika reagieren, müssen also weiterhin vorsichtig sein, da die Gewürzmischungen, in denen diese Bestandteile enthalten sind, meist zu weniger als zwei Prozent im Lebensmittel enthalten sind.
Lagerbestände, die noch nicht entsprechend gekennzeichnet sind, dürfen unbegrenzt abverkauft werden, so dass lange haltbare Artikel noch eine ganze Weile nach dem Stichtag nicht entsprechend der neuen Verordnung gekennzeichnet sind.
Sehr kleine Packungen, zum Beispiel Portionspackungen für das Hotelfrühstück, und unverpackte Lebensmittel, z.B. an der Wursttheke oder vom Wochenmarkt sowie in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, fallen nicht unter die Allergenkennzeichnungspflicht.
Einige Zutaten aus allergenen Rohstoffen werden durch industrielle Verarbeitungsprozesse so stark verändert oder gereinigt, dass sie ihr allergenes Potential verlieren, z.B. Pflanzenöl und Vitamin E aus Soja, Glukosesirup auf Weizenbasis, Senföl. Diese Lebensmittel sind vorerst bis November 2007 von der Kennzeichnungspflicht befreit.
Verunreinigungen, z.B. dadurch dass auf einer Maschine erst Nussschokolade, dann Vollmilchschokolade produziert wurde, müssen nicht kenntlich gemacht werden. Einige Firmen weisen freiwillig mit dem Zusatz "kann ...enthalten" hin.
Diese Produkte können das genannte Allergen enthalten, müssen aber nicht. Allergiker sollten sich beim Fehlen des Hinweises nicht darauf verlassen, das das Produkt keine Verunreinigung enthält. Wer sicher gehen möchte, fragt beim Hersteller nach.
Einheitliche Begriffe sind nicht vorgeschreiben. So vebirgt sich hinter der Bezeichnung "Casein" Milcheiweiß. Alternativ für Bestandteile der Kuhmilch werden außerdem verwendte: Milchpulver, Molke, Molkenpulver, Milcheiweiß, Milchprotein, Milchzucker, Laktose, Molkeneiweiß,, Molkenprotein, Kasein, Caseinate, Laktalbumin, Laktoglobulin. Auf die Verwendung von Hühnerei weisen folgende Begriffe hin: Ei, Protein, Fremdprotein, Fremdeiweiß, tierisches Eiweiß, tierisches Protein, Eiprodukt, Vollei, EIgelb, Eiklar, Eipulver, Flüssigei, Gefrierei, Trockenei, Eiöl, Lecithin, E322, Stabilisatoren, Emulgatoren.