Internationale Arzneimittel

Wir importieren ausländische Arzneimittel nach den Regeln des deutschen Arzneimittelgesetzes (§73.3 AMG).
Vorraussetzung dafür ist, dass das Arzneimittel in einem Mitgliedsstaat der EU, in den USA, in der Schweiz oder in Japan legal im Handel zur Verfügung steht und dass Sie bei der Bestellung uns ein ärztliches Rezept (Kassenrezept oder Privatrezept) vorlegen. Ohne Rezept erhalten Sie ausländische Arzneimittel nur dann, wenn diese im betreffenden EU-Herkunftsland ohne Rezept erhältlich sind.
Die deutschen Gesetze erlauben uns für ausländische Arzneimittel keine Lagerhaltung. Wir dürfen daher erst bei einem konkreten Auftrag tätig werden. Die Beschaffung dauert in der Regel aber nur wenige Tage.
Bei unseren Lieferanten legen wir Wert auf Qualität und Preiswürdigkeit. Bei der Beschaffung von ausländischen Azneimitteln können große Preisdifferenzen auftreten, daher ermitteln wir grundsätzlich nach Vorliegen Ihrere Bestellung unter mehreren Lieferanten den preisgünstigsten.


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